§ 1 Vertragsinhalt
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin (VAN REHM®) mit der Anfertigung von Designerstücken sowie der Erbringung von zugehörigen und gesonderten Dienstleistungen. Die Anfertigungen erfolgen auf Grundlage der berechneten Konfektionsgröße und berücksichtigen allgemeine Proportionen sowie die Bedürfnisse des Auftraggebers.
§ 2 Bedarfsanalyse und Konfektionsgröße
Um die vom Auftraggeber Designleistung zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Auftraggeberin, bei der Bedarfsanalyse und der Erstellung des Kundenprofils der Auftragnehmerin über Besonderheiten beim Tragen und den Zweck des Modells zu informieren und eventuell veränderte Design-Wünsche zu besprechen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, VAN REHM® sorgfältig über die gewünschten Designoptionen zu informieren. Die Modelle werden auf Grundlage der Konfektionsgröße der Auftraggeberin produziert. Änderungswünsche können bei der Anprobe/Abholung nicht akzeptiert werden und werden, falls ein Änderungswunsch der Auftraggeberin besteht, gesondert berechnet.
§ 3 Kollektion Abonnement und Beratungsleistungen, Reisekosten
§ 3.1 Kollektion Abonnement
Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhaltet den Entwurf von einer individuellen Kollektion für die Auftraggeberin. Es sind zwei Korrektur-/Änderungsschleifen mit enthalten. Jede weitere Auftragsänderung wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Designs, Modellen oder Kollektionen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
§ 3.2 Farb- und Imageberatung
Die Angebotene Beratungsleistung umfasst die Erbringung einer individuellen Dienstleistung für den Farb-Archetyp und das Design.
1. Analyse Farb-Archetyp (Ursprungspersönlichkeit)
2. Analyse Hautton und Körpereigene Farben
3. Designprinzipien und Gestaltungselemente
§ 3.3 Reisekosten
Als Designerin bin ich weltweit für meine Kundinnen unterwegs. Die Reisekosten und Spesen für die jeweilen An- und Abreisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Reisekosten setzen sich aus den Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und den Reisenebenkosten zusammen. Innerhalb Berlins berechnen wir Pauschal 24,90 € pro Termin.
§ 4 Auftragserteilung
§ 4.1 Designleistung (Urheberwerkvertrag)
Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Designerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Designerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung der Auftraggeber/in.
§4.2 Werkvetrag (Herstellungsverpflichtung)
Jede der Auftragnehmer/in erteilte Anfertigung ist ein Werkvertrag. Die Auftragnehmer/in wird zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Die Auftraggeber/in zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, die auf der Auftragsbestätigung/ Bestellung notierten Modelle, Formen und Sonderwünsche vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.
§ 4.3 Stornieren von Aufträgen
Das Stornieren einmal erteilter Aufträge ist bis zum Stichtag, der bei Auftragsannahme mitgeteilt wird, möglich. Es wird eine Ausfallgebühr für die erbrachten Dienstleistungen unsererseits erhoben. Die Höhe der Ausfallgebühr staffelt sich wie folgt:
Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung: Keine Gebühr.
Stornierung bis zu einer Woche vor dem Produktionsbeginn: 25% des gesamten Auftragswertes.
Stornierung weniger als eine Woche vor dem Produktionsbeginn: 50% des gesamten Auftragswertes.
Stornierung nach Produktionsbeginn oder bei fertigen Produkten: 75% des gesamten Auftragswertes.
§ 4.4 Auftragsänderung
Änderungswünsche bei erteilten Aufträgen können bis zum Bestellstichtag, der bei Auftragsannahme mitgeteilt wird, VAN REHM® angenommen werden. Diese müssen schriftlich erfolgen (Online-Formular, E-Mail oder per Post) unter Angabe der Auftragsnummer. Nach Beginn der Produktion des Modells sind Änderungen des Auftrags nicht mehr möglich.
§ 5 Lieferung und Leistung
Die Lieferdauer eines einzelnen Modells beträgt ca. 4 Wochen, kann jedoch durch unvorhergesehene Ereignisse variieren. Bei der Kollektion im Abonnement hängt es von der Laufzeit und der Vereinbarung ab. Die Auftraggeberin bekommt mit der Auftragsbestätigung einen vorläufigen Liefertermin genannt, bei Verzögerungen wird dieser umgehend davon in Kenntnis gesetzt. VAN REHM®, ist gegenüber dem Auftraggeber zu Teillieferung und Teilleistung der Anfertigungen/ Designleistung jederzeit berechtigt.
§ 5.1 Fristen
Fristen sind für VAN REHM® nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Fixgeschäfte und Expresslieferungen werden nicht getätigt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die auf dem Auftrag angegebene Lieferzeit um 30 Tage zu verlängern. Sollte eine Verlängerung aufgrund höherer Gewalt notwendig werden, wird die Lieferfrist um die Dauer dieses Ereignisses verlängert. VAN REHM® hat das Recht, einen Auftrag vollständig zu verschieben bzw. zu stornieren, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
§ 5.2 Qualitäts-Check
Um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, führen wir einen doppelten Qualitäts-Check für unsere Kunden durch. Das bedeutet, dass die Kleidungsstücke nach Wareneingang kontrolliert werden auf Vollständigkeit der Lieferung in Design und Qualität.
§ 6 Zahlungen
Die Anfertigung auf Bestellung (Made-To-Order) erfolgt nach den ausgewählten Konfektionsgrößen und Designoptionen der Auftraggeberin. Aus diesem Grund wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung berechnet. Die monatliche Zahlung erfolgt ab Auftragserteilung monatlich wie vereinbart. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank. Offene Forderungen, die nach dritter schriftlicher Aufforderung als Mahnung nicht beglichen werden, übergeben wir an unserem Rechtsanwalt.
§ 7 Lieferung und Abholung
Die Lieferung der Kollektion erfolgt direkt durch VAN REHM® an den vereinbarten Standort. Die Abholfrist beträgt 30 Tage nach Fertigstellung vom Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird schriftlich darüber informiert. Bei Nicht-Abholung berechnen wir eine Lagergebühr von 4% des Auftragswertes pro Woche ab Wareneingang.
§ 8 Garantien
§ 8.1 Made in Europe
Wir garantieren, dass alle unsere Produkte ausschließlich in Europa hergestellt werden. Dies stellt sicher, dass hohe Qualitätsstandards eingehalten und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Auf Anfrage können wir Produktionszertifikate, Lieferantenerklärungen und Herkunftsnachweise vorlegen, die die europäische Herstellung bestätigen. Darüber hinaus sind unsere Produktionsstätten regelmäßig durch unabhängige Prüforganisationen zertifiziert.
§ 8.2 Premum Craft Garatie
Wir garantieren die höchste handwerkliche Präzision und Qualität unserer Produkte. Sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Schaden auftreten, der auf normalen Gebrauch und die Einhaltung der Pflegeanleitung zurückzuführen ist, übernehmen wir die Reparatur kostenfrei. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass das Produkt gemäß der mitgelieferten Pflegeanleitung genutzt und gepflegt wurde. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Pflege entstehen, sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Bei Inanspruchnahme der Garantie ist der Kaufbeleg vorzulegen. Zudem muss der Kunde detaillierte Informationen zum Schaden und zur Pflege des Produkts bereitstellen.
§ 8.3 Color Guard Garantie
Unsere speziellen aktiven Färbemittel sorgen für besonders langlebige und beständige Farben. Wir garantieren, dass die Farben unserer Produkte auch nach häufigem Waschen lebendig und strahlend bleiben. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Farbbeständigkeit können wir die Zusammensetzung und Eigenschaften unserer Färbemittel sowie unabhängige Testberichte zur Farbbeständigkeit bereitstellen. Zudem muss der Kunde nachweisen, dass die Pflegeanleitung befolgt wurde.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
VAN REHM® behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 10 Eigentum an Entwürfen, Designs und Daten
Die Originale sind VAN REHM® nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Design, Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von VAN REHM®. Ebd. ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat VAN REHM® der Auftraggeberin Designs, Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 11 Urheberrecht
Es gilt ein allgemeiner Hinweis auf das Urheberrecht. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
§ 12 Versand der Ware
Auf Wunsch des Auftraggebers, der online oder schriftlich erfolgt, kann die Zusendung der Kollektion oder Teillieferung sowie der Einzelanfertigung vereinbart werden. Alle Zusendungen erfolgen per Vorauszahlung (§ 6). Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, auch bei erneuter Lieferung durch nicht angenommene Lieferung durch den Auftraggeber.
§ 13 Korrektur und Beanstandung
Der Rechtsanspruch auf Korrekturen von unseren Kleidungsstücken erlischt 6 Monate nach der Auslieferung und / oder wenn die Kleidung getragen wurden. Rechtlich stehen dem Auftragnehmer mehrere Korrekturen zu. Mehrere Korrekturen (Anpassungen) mindern den Wert der Ware nicht. Ansprüche auf Minderung, soweit nicht gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise zu Korrekturen. Lässt der Auftraggeber notwendige Korrekturen nicht bei uns durchführen, können wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr übernehmen und kommen nicht für die entstandenen Kosten der Korrekturen auf. Der Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff, daher können geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten. Diese sind trotz sorgfältiger Verarbeitung technisch nicht vermeidbar. Diese handelsüblichen Abweichungen können nicht als Mangel beanstandet werden. Sichtbare Mängel sind schriftlich binnen 14 Tagen gelten zu machen.
§ 14 EU-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im obigen Impressum.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten mit unseren Kunden sind wir bestrebt, diese im direkten Austausch und auf dem Wege der einvernehmlichen Lösung beizulegen. Sollten wir dennoch zu keiner Lösung gelangen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Zuständig ist die Allgemeine Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
©VAN REHM® Stand 07.2024