AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von VAN REHM®

§ 1 Vertragsinhalt

Die Auftraggeberin gibt bei der Auftragnehmerin (VAN REHM®) die Anfertigung von Massbekleidung (Massanfertigung) sowie die Erbringung von zugehörigen und gesonderten Dienstleistungen in Auftrag. Die Anfertigungen werden nach den Körper-, Weiten- und Haltungsmaßen sowie den Proportionen und den Bedürfnissen des Auftraggebers angefertigt.

§ 2 Massnehmen

Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Auftraggeberin beim Massnehmen, der Auftragnehmerin über Besonderheiten beim Tragen und den Zweck der Massanfertigung zu informieren und eventuell veränderte Design-Wünsche mit der Auftragnehmerin zu besprechen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet VAN REHM® sorgfältig über die gewünschten Längenmaße ihrer Massanfertigung zu informieren. Änderungswünsche zu den Längenmaßen, können bei der Anprobe/ Abholung nicht akzeptiert werden und werden falls Änderungswunsch der Auftraggeberin/in gesondert berechnet.

§ 2.1 Massprofil

Die Dienstleistung beinhaltet die Erstellung des „Massprofils“. Hier erfolgt die Aufnahme aller benötigten Maße, für die im Vorfeld besprochenen Maßanfertigungen des Auftraggebers. Diese werden im Massprofil, für den Auftraggeber angelegt und vom Auftragnehmer gespeichert. Die Maße dienen zur Ausführung der Aufträge und werden nach jeder Anprobe und Änderung angepasst. Dies ermöglicht reibungslose Nachbestellungen.

§ 3 Abo-, Design- und Beratungsleistungen, Neben- und Reisekosten

§ 3.1 Abo- und Beratungsleistung 3-Teile Kollektion

Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhaltet den Entwurf von einer individuellen Kollektion von 3 Teilen für die Auftraggeberin. Es sind zwei Korrektur-/Änderungsschleifen mit enthalten. Jede weitere Auftragsänderung wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Designs, Modellen oder Kollektionen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Das Abonnement hat eine Laufzeit von 6 Monaten.

  • 3 Maßanfertigungen

  • 598,- pro Monat für 6 Monate

  • Gesamtwert 3.588,- zzgl. einmalig Designentwicklung 390,-

  • Alle Preise in Euro inkl. MwSt

§ 3.2 Abo- und Beratungsleistung 6-Teile Kollektion

Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhaltet den Entwurf von einer individuellen Kollektion von 6 Teilen für die Auftraggeberin. Es sind zwei Korrektur-/Änderungsschleifen mit enthalten. Jede weitere Auftragsänderung wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Designs, Modellen oder Kollektionen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Das Abonnement hat eine Laufzeit von 10 Monaten.

  • 6 Maßanfertigungen

  • 558,- pro Monat für 12 Monate

  • Gesamtwert 6.696,- zzgl. einmalig Designentwicklung 590,-

  • Alle Preise in Euro inkl. MwSt

§ 3.3 Abo- und Beratungsleistung 12-Teile Kollektion

Die angebotenen Gestaltungs- und Werksarbeiten beinhaltet den Entwurf von einer individuellen Kollektion von 12 Teilen für die Auftraggeberin. Es sind zwei Korrektur-/Änderungsschleifen mit enthalten. Jede weitere Auftragsänderung wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Designs, Modellen oder Kollektionen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Das Abonnement hat eine Laufzeit von 18 Monaten.

  • 12 Maßanfertigungen

  • 498,- pro Monat für 24 Monate

  • Gesamtwert 11.952,- zzgl. einmalig Designentwicklung 990,-

  • Alle Preise in Euro inkl. MwSt

§ 3.4 Imageberatung

Die Angebotene Beratungsleistung umfasst die Erbringung einer individuellen Dienstleistung für Typ und Image. Hierzu gehört das Color-Branding, Layouting, Framing und ein Imagebook.

  • 149,- pro Beratungseinheit á 60 Minuten zzgl. Reisekosten

  • einmalig 390,- Auswertung Bedarfs- und Bestandsanalyse

  • einmalig 598,- Entwicklung Branding-Strategie

  • Alle Preise in Euro inkl. MwSt

§ 3.5 Neben- und Reisekosten

Als Traveling-Designer bin ich weltweit für meine Kundinnen unterwegs. Die Reisekosten und Spesen für die jeweilen An- und Abreisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Reisekosten setzen sich aus den Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und den Reisenebenkosten zusammen. Innerhalb Berlins berechnen wir Pauschal 24,90 € pro Termin.

§ 4 Auftragserteilung

§ 4.1 Designleistung

Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Designerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Designerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung der Auftraggeber/in.

§4.2 Maßanfertigung

Jede der Auftragnehmer/in erteilte Maßanfertigung ist ein Werkvertrag. Die Auftragnehmer/in wird zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Die Auftraggeber/in zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, die auf der Auftragsbestätigung/ Bestellung notierten Modelle, Formen und Sonderwünsche vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.

§ 4.3 Stornieren von Aufträgen

Das Stornieren einmal erteilter Aufträge, ist bis zum Stichtag, der bei Auftragsannahme mitgeteilt wird, möglich. Es wird eine Ausfallgebühr für die erbrachte Dienstleistungen unsererseits erhoben, hinzu kommt die Gebühr der Beratungsleistung aus §3.1 und §3.2. Angerechnet wird eine Ausfallgebühr 5 vom Hundert des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch 349,00 (Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.).

§ 4.4 Auftragsänderung

Änderungswünsche bei erteilten Aufträgen können bis zum Bestellstichtag, der bei Auftragsannahme mitgeteilt wird, VAN REHM® angenommen werden. Diese müssen schriftlich erfolgen (Online-Formular, E-Mail oder per Post) unter Angabe der Auftragsnummer. Nach Beginn der Herstellung der Maßanfertigung, sind Änderungen des Auftrages nicht mehr möglich.

§ 5 Lieferung und Leistung

Die Lieferdauer eines einzelnen Modells beträgt ca. 4 Wochen, kann jedoch durch unvorhergesehene Ereignisse variieren. Bei der Kollektion auf Maß hängt es von der Laufzeit und der Vereinbarung ab. Die Auftraggeberin bekommt mit der Auftragsbestätigung einen vorläufigen Liefertermin genannt, bei Verzögerungen wird dieser umgehend davon in Kenntnis gesetzt. VAN REHM®, ist gegenüber dem Auftraggeber zu Teillieferung und Teilleistung der Maßanfertigung/ Designleistung jederzeit berechtigt.

§ 5.1 Fristen

Fristen sind für VAN REHM® nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Fixgeschäfte und Expresslieferungen werden nicht getätigt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die auf dem Auftrag angegebene Lieferzeit um 30 Tage zu verlängern. Sollte eine Verlängerung aufgrund höherer Gewalt notwendig werden, wird die Lieferfrist um die Dauer dieses Ereignisses verlängert. VAN REHM® hat das Recht, einen Auftrag vollständig zu verschieben bzw. zu stornieren, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.

§ 5.2 Qualitäts-Check

Um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, führen wir einen doppelten Qualitäts-Check für unsere Kunden durch. Das bedeutet, dass die Kleidungsstücke nach Wareneingang kontrolliert werden auf Vollständigkeit der Lieferung in den Design-Optionen und den Massangaben.

§ 6 Zahlungen

Die Anfertigung individueller Massbekleidung, wird nach spezifischen Maßen der Auftraggeberin angefertigt, aus diesem Grund wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung berechnet. Die monatliche Zahlung erfolgt bei Auftragserteilung. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank. Offene Forderungen, die nach dritter schriftlicher Aufforderung als Mahnung nicht beglichen werden, übergeben wir an unserem Rechtsanwalt.

§ 7 Auftragserteilung ohne Maßnehmen

Verzichtet die Auftraggeberin bei der Auftragsvergabe auf erneutes Massnehmen, welches er online oder schriftlich bestätigt, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Voraussetzung ist, dass bei der Auftraggeberin seit der letzten Messung keine Gewichts- und / oder Körpermaßveränderungen vorliegen. Bei der Auftragsvergabe gibt die Auftraggeberin Zweck, Form sowie Design-Wünsche der Massbekleidung an.

§ 8 Lieferung und Abholung

Die Lieferung der Massanfertigung erfolgt direkt durch bei VAN REHM® an den vereinbarten Standort. Die Abholfrist beträgt 30 Tage nach Fertigstellung vom Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird schriftlich darüber informiert. Bei Nicht-Abholung berechnen wir eine Lagergebühr von 4% des Auftragswertes pro Woche ab Wareneingang.

§ 9 Anproben und Garantie

§9.1 Anproben

Die Anprobe der Massanfertigung ist am Tag der Abholung erforderlich. Bei Erstaufträgen oder sehr aufwändigen Designerstücken ist eine Zwischenprobe erforderlich. Alle Massanfertigungen sind entsprechend dem Pflegehinweis zu reinigen.

§9.2 Passformgarantie

Bei Veränderungen von Gewicht oder Körpermaßen der Auftraggeberin, kann eine Passformgarantie für maximal eine Konfektionsgröße innerhalb der ersten 6 Monate nach Auslieferung der Maßanfertigung übernommen werden. Sollten Änderungen nach diesem Zeitraum erforderlich sein, werden dem Auftraggeber die Kosten für die Änderungen in Rechnung gestellt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

VAN REHM® behält sich das Eigentum an der Ware (Massanfertigung), bis zur vollständigen Bezahlung der vor.

§ 10.1 Eigentum an Entwürfen, Designs und Daten

Die Originale sind VAN REHM® nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Design, Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von VAN REHM®. Ebd. ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Hat VAN REHM® der Auftraggeberin Designs, Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 11 Urheberrecht

Es gilt ein allgemeiner Hinweis auf das Urheberrecht. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

§ 12 Versand der Ware

Massanfertigungen werden grundsätzlich zwecks Anprobe direkt bei durch VAN REHM® an die Auftraggeberin ausgeliefert. Auf Wunsch des Auftraggebers, der online oder schriftlich erfolgt, kann die Zusendung der Massanfertigung (Massbekleidung) vereinbart werden. Alle Zusendungen erfolgen per Vorauszahlung (§ 6). Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, auch bei erneuter Lieferung durch nicht angenommene Lieferung durch den Auftraggeber.

§ 13 Korrektur und Beanstandung

Der Rechtsanspruch auf Korrekturen von Massanfertigung (Massbekleidung) erlischt 6 Monate nach der Auslieferung und / oder wenn die Massanfertigung getragen wurden. Rechtlich stehen dem Auftragnehmer mehrere Korrekturen zu. Mehrere Korrekturen (Anpassungen) mindern den Wert der Ware nicht. Ansprüche auf Minderung, soweit nicht gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise zu Korrekturen. Lässt der Auftraggeber notwendige Korrekturen (Anpassungen) an der Massanfertigung nicht bei uns durchführen, können wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr übernehmen und kommen nicht für die entstandenen Kosten der Korrekturen auf. Der Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff, daher können geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten. Diese sind trotz sorgfältiger Verarbeitung technisch nicht vermeidbar. Diese handelsüblichen Abweichungen können nicht als Mangel beanstandet werden. Sichtbare Mängel sind schriftlich binnen 14 Tagen gelten zu machen.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind freiwillig bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. https://www.verbraucher-schlichter.de