Allgemeine Geschäftsbedingungen
Design-to-Business | Design Retreats
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin (Claudia van Rehm / VAN REHM®) mit der Entwicklung einer individuellen Design- oder Produktlösung sowie ggf. der Erbringung ergänzender Beratungs-, Konzeptions- oder Dokumentationsleistungen.
Die konkreten Inhalte und Ziele der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan oder Förderantrag und werden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umgesetzt.
Die Leistungen werden auf die Anforderungen des Unternehmens sowie ggf. auf die Kriterien eines bewilligten Förderprogramms abgestimmt.
§ 2 Projektgrundlagen und Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle zur Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und termingerecht bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere:
- Zielgruppendefinitionen, Marktdaten, interne Anforderungen
- technische Spezifikationen, Designpräferenzen, Materialvorgaben
- Maßtabellen, firmeninterne CI-Richtlinien (sofern vorhanden)
- ggf. Anforderungen von Fördermittelgebern oder Dritten
Die Auftragnehmerin ist auf eine aktive Mitwirkung der Auftraggeberin angewiesen. Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Informationen entstehen, berechtigen zur Anpassung des Zeitplans und zur gesonderten Abrechnung des Mehraufwands.
§ 3 Design- und Beratungsleistungen
§ 3.1 Umfang der Design- und Beratungsleistungen
Im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt VAN REHM® individuelle Designkonzepte und Kollektionen gemäß den Zielen und Anforderungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Entwurf einer individuellen Kollektion: Entwicklung und Visualisierung einer auf den Auftraggeber zugeschnittenen Designlinie.
- Zwei Korrekturschleifen inklusive: Zur Feinabstimmung und Weiterentwicklung des Entwurfs sind zwei Überarbeitungsschleifen im Leistungsumfang enthalten.
- Erweiterte Leistungen nach Aufwand: Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Korrekturschleifen, Style-Adaptionen oder Designberatung werden gesondert und auf Stundenbasis oder projektbezogener Vereinbarung berechnet.
- Erstberatung & Angebotserstellung: Die einmalige Erstberatung inklusive individueller Angebotserstellung wird mit 149,– EUR pauschal berechnet.
- Designentwicklungspauschale: Für die kreative und konzeptionelle Entwicklung kann eine projektbezogene Pauschale vereinbart werden. Diese wird im Angebot transparent dargestellt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3.2 Neben- und Reisekosten
Zusätzlich zu den Designleistungen fallen projektbezogene Reise- und Nebenkosten an, die wie folgt abgerechnet werden:
Innerhalb Berlins: Pauschale von 24,90 EUR pro Termin vor Ort.
Außerhalb Berlins / national / international: Abrechnung sämtlicher notwendiger Aufwendungen, insbesondere:
- Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flug, Taxi, PKW)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungspauschalen nach den geltenden steuerlichen Richtlinien
- ggf. zusätzliche projektbezogene Reisekosten (z. B. Gepäck, Materialien, Transport)
§ 3.3 Leistungen im Rahmen von Förderprogrammen
Sofern einzelne Leistungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (wie z. B. dem Transfer BONUS Berlin) beauftragt und gefördert werden, gilt:
Leistungsabgrenzung
Die durch das Förderprogramm abgedeckten Inhalte und Leistungen werden im Angebot sowie im Projektplan klar gekennzeichnet und im Rahmen der Förderrichtlinien erbracht.
Zusätzliche Leistungen außerhalb der Förderung
Leistungen, die nicht Bestandteil des bewilligten Förderumfangs sind, werden gesondert und nach Aufwand berechnet. Dies betrifft insbesondere:
- weiterführende Design- oder Beratungstätigkeiten
- zusätzliche Korrekturschleifen oder Konzeptvarianten
- Leistungen außerhalb des bewilligten Förderzeitraums
- projektbegleitende Maßnahmen, die über den Förderzweck hinausgehen
Dokumentation & Nachweis
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Dokumentation des geförderten Projekts (z. B. durch Unterschrift auf Leistungsnachweisen), sofern dies für die Fördermittelabrechnung erforderlich ist.
Alle zusätzlich berechneten Leistungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 4 Auftragserteilung
4.1 Urheberwerkvertrag
Jede Designleistung ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Eine Prüfung auf markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder patentrechtliche Schutzfähigkeit erfolgt nicht durch VAN REHM®. Diese liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin.
4.2 Prototypenerstellung
Die Kombination aus Dienstleistungs- und Werkvertrag regelt die Entwicklung und Umsetzung von Prototypen nach klar definierten Anforderungen. Der Abschluss erfolgt mit der schriftlichen Abnahme des finalen Prototyps.
4.3 Stornierung
Eine Stornierung ist bis zum bei Vertragsannahme definierten Stichtag möglich. Es gelten folgende Ausfallgebühren:
Beratungsgebühren gem. § 3.1 und § 3.2
zusätzlich 5 % des Projektgesamtwerts (mindestens 349 € zzgl. MwSt.)
4.4 Auftragsänderungen
Änderungen müssen bis zum Bestellstichtag schriftlich mit Auftragsnummer mitgeteilt werden. Nach Beginn der Produktion sind keine Änderungen mehr möglich.
§ 5 Lieferung und Leistung
5.1 Projektzeitraum und Fristen
Der reguläre Entwicklungszeitraum beträgt je nach Projektumfang etwa 4 bis 6 Monate.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Standard-Lieferzeit von ca. 90 Werktagen ab Projektstart bzw. ab finaler Freigabe des Briefings durch die Auftraggeberin.
Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, unvollständige Angaben, verspätete Freigaben oder nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeberin entstehen, verlängern die Fristen entsprechend.
Teillieferungen innerhalb einzelner Projektphasen (z. B. Entwurfsabgabe, Musterentwicklung, finale Dokumentation) sind zulässig.
Fixtermine oder Expresslieferungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und müssen ggf. gesondert vereinbart werden.
5.2 Qualitätskontrolle
VAN REHM® führt bei allen relevanten Arbeitsschritten einen zweistufigen Qualitätscheck durch. Dieser umfasst:
- die Prüfung auf Designkonformität (Übereinstimmung mit dem abgestimmten Konzept)
- die Prüfung auf Maßhaltigkeit und technische Umsetzbarkeit
Die Freigabe der finalen Designunterlagen erfolgt durch die Auftraggeberin nach Sichtung und Bestätigung der gelieferten Ergebnisse. Reklamationen nach Projektabnahme sind ausgeschlossen, sofern sie sich nicht auf versteckte Mängel beziehen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütung und Anzahlung
Die Projektvergütung wird im Angebot individuell festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 8.000 EUR und 21.000 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt., je nach Leistungsumfang.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Angebotssumme fällig, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
Bei geförderten Projekten (z. B. Transfer BONUS Berlin) richtet sich die Zahlungsstruktur ggf. nach den Vorgaben der Förderinstitution. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Abrechnung notwendigen Unterlagen fristgerecht bereitzustellen.
6.2 Zahlungstermine und Verzug
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB erhoben. Nach drei erfolglosen Mahnungen behält sich VAN REHM® vor, die Forderung an einen Rechtsbeistand oder Inkassodienstleister zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die Auftraggeberin.