Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Design-to-Business | Design Retreats

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin (Claudia van Rehm / VAN REHM®) mit der Entwicklung einer individuellen Design- oder Produktlösung sowie ggf. der Erbringung ergänzender Beratungs-, Konzeptions- oder Dokumentationsleistungen.

Die konkreten Inhalte und Ziele der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan oder Förderantrag und werden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umgesetzt.

Die Leistungen werden auf die Anforderungen des Unternehmens sowie ggf. auf die Kriterien eines bewilligten Förderprogramms abgestimmt.

§ 2 Projektgrundlagen und Mitwirkungspflichten

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle zur Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und termingerecht bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere:

  • Zielgruppendefinitionen, Marktdaten, interne Anforderungen
  • technische Spezifikationen, Designpräferenzen, Materialvorgaben
  • Maßtabellen, firmeninterne CI-Richtlinien (sofern vorhanden)
  • ggf. Anforderungen von Fördermittelgebern oder Dritten

Die Auftragnehmerin ist auf eine aktive Mitwirkung der Auftraggeberin angewiesen. Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Informationen entstehen, berechtigen zur Anpassung des Zeitplans und zur gesonderten Abrechnung des Mehraufwands.

§ 3 Design- und Beratungsleistungen

§ 3.1 Umfang der Design- und Beratungsleistungen

Im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt VAN REHM® individuelle Designkonzepte und Kollektionen gemäß den Zielen und Anforderungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Entwurf einer individuellen Kollektion: Entwicklung und Visualisierung einer auf den Auftraggeber zugeschnittenen Designlinie.
  • Zwei Korrekturschleifen inklusive: Zur Feinabstimmung und Weiterentwicklung des Entwurfs sind zwei Überarbeitungsschleifen im Leistungsumfang enthalten.
  • Erweiterte Leistungen nach Aufwand: Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Korrekturschleifen, Style-Adaptionen oder Designberatung werden gesondert und auf Stundenbasis oder projektbezogener Vereinbarung berechnet.
  • Erstberatung & Angebotserstellung: Die einmalige Erstberatung inklusive individueller Angebotserstellung wird mit 149,– EUR pauschal berechnet.
  • Designentwicklungspauschale: Für die kreative und konzeptionelle Entwicklung kann eine projektbezogene Pauschale vereinbart werden. Diese wird im Angebot transparent dargestellt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3.2 Neben- und Reisekosten

Zusätzlich zu den Designleistungen fallen projektbezogene Reise- und Nebenkosten an, die wie folgt abgerechnet werden:

Innerhalb Berlins: Pauschale von 24,90 EUR pro Termin vor Ort.

Außerhalb Berlins / national / international: Abrechnung sämtlicher notwendiger Aufwendungen, insbesondere:

  • Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flug, Taxi, PKW)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungspauschalen nach den geltenden steuerlichen Richtlinien
  • ggf. zusätzliche projektbezogene Reisekosten (z. B. Gepäck, Materialien, Transport)

§ 3.3 Leistungen im Rahmen von Förderprogrammen

Sofern einzelne Leistungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (wie z. B. dem Transfer BONUS Berlin) beauftragt und gefördert werden, gilt:

Leistungsabgrenzung

Die durch das Förderprogramm abgedeckten Inhalte und Leistungen werden im Angebot sowie im Projektplan klar gekennzeichnet und im Rahmen der Förderrichtlinien erbracht.

Zusätzliche Leistungen außerhalb der Förderung

Leistungen, die nicht Bestandteil des bewilligten Förderumfangs sind, werden gesondert und nach Aufwand berechnet. Dies betrifft insbesondere:

  • weiterführende Design- oder Beratungstätigkeiten
  • zusätzliche Korrekturschleifen oder Konzeptvarianten
  • Leistungen außerhalb des bewilligten Förderzeitraums
  • projektbegleitende Maßnahmen, die über den Förderzweck hinausgehen

Dokumentation & Nachweis

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Dokumentation des geförderten Projekts (z. B. durch Unterschrift auf Leistungsnachweisen), sofern dies für die Fördermittelabrechnung erforderlich ist.

Alle zusätzlich berechneten Leistungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 4 Auftragserteilung

4.1 Urheberwerkvertrag

Jede Designleistung ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Eine Prüfung auf markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder patentrechtliche Schutzfähigkeit erfolgt nicht durch VAN REHM®. Diese liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin.

4.2 Prototypenerstellung

Die Kombination aus Dienstleistungs- und Werkvertrag regelt die Entwicklung und Umsetzung von Prototypen nach klar definierten Anforderungen. Der Abschluss erfolgt mit der schriftlichen Abnahme des finalen Prototyps.

4.3 Stornierung

Eine Stornierung ist bis zum bei Vertragsannahme definierten Stichtag möglich. Es gelten folgende Ausfallgebühren:

Beratungsgebühren gem. § 3.1 und § 3.2

zusätzlich 5 % des Projektgesamtwerts (mindestens 349 € zzgl. MwSt.)

4.4 Auftragsänderungen

Änderungen müssen bis zum Bestellstichtag schriftlich mit Auftragsnummer mitgeteilt werden. Nach Beginn der Produktion sind keine Änderungen mehr möglich.

§ 5 Lieferung und Leistung

5.1 Projektzeitraum und Fristen

Der reguläre Entwicklungszeitraum beträgt je nach Projektumfang etwa 4 bis 6 Monate.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Standard-Lieferzeit von ca. 90 Werktagen ab Projektstart bzw. ab finaler Freigabe des Briefings durch die Auftraggeberin.

Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, unvollständige Angaben, verspätete Freigaben oder nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeberin entstehen, verlängern die Fristen entsprechend.

Teillieferungen innerhalb einzelner Projektphasen (z. B. Entwurfsabgabe, Musterentwicklung, finale Dokumentation) sind zulässig.

Fixtermine oder Expresslieferungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und müssen ggf. gesondert vereinbart werden.

5.2 Qualitätskontrolle

VAN REHM® führt bei allen relevanten Arbeitsschritten einen zweistufigen Qualitätscheck durch. Dieser umfasst:

  • die Prüfung auf Designkonformität (Übereinstimmung mit dem abgestimmten Konzept)
  • die Prüfung auf Maßhaltigkeit und technische Umsetzbarkeit

Die Freigabe der finalen Designunterlagen erfolgt durch die Auftraggeberin nach Sichtung und Bestätigung der gelieferten Ergebnisse. Reklamationen nach Projektabnahme sind ausgeschlossen, sofern sie sich nicht auf versteckte Mängel beziehen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung und Anzahlung

Die Projektvergütung wird im Angebot individuell festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 8.000 EUR und 21.000 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt., je nach Leistungsumfang.

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Angebotssumme fällig, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

Bei geförderten Projekten (z. B. Transfer BONUS Berlin) richtet sich die Zahlungsstruktur ggf. nach den Vorgaben der Förderinstitution. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Abrechnung notwendigen Unterlagen fristgerecht bereitzustellen.

6.2 Zahlungstermine und Verzug

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB erhoben. Nach drei erfolglosen Mahnungen behält sich VAN REHM® vor, die Forderung an einen Rechtsbeistand oder Inkassodienstleister zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die Auftraggeberin.

§ 7 Nutzungsrechte & Lizenzen

Nutzungsrechte werden gesondert vereinbart und vergütet.

Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

§ 8 Lieferung & Versand

8.1 Lieferanschrift und Versandbedingungen

Die Lieferung erfolgt an die im Projektvertrag oder Angebot angegebene Firmenanschrift. Versand erfolgt ausschließlich nach vollständiger Vorauszahlung des vereinbarten Honorars sowie eventuell anfallender Versand- und Verpackungskosten.

8.2 Versandkosten & Annahmeverzug

Die Auftraggeberin trägt sämtliche Versandkosten sowie Kosten für nicht angenommene oder erneut versendete Lieferungen, sofern die Gründe nicht im Verantwortungsbereich von VAN REHM® liegen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen – es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Eigentum

Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VAN REHM®.

9.2 Forderungsabtretung

Die Auftraggeberin tritt Forderungen aus Weiterveräußerung der Ware bis zur Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrags an VAN REHM® ab.

9.3 Verarbeitung / Verbindung

Bei Weiterverarbeitung oder Verbindung bleibt das anteilige Miteigentum erhalten.

9.4 Schutz vor Dritten

Die Auftraggeberin hat bei Zugriff Dritter sofort zu informieren und trägt die Wiederbeschaffungskosten, sofern sie nicht anderweitig einforderbar sind.

9.5 Rücknahme

Bei Vertragsverstoß (z. B. Zahlungsverzug) ist VAN REHM® zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.

§ 10 Eigentum an Entwürfen und Daten

Alle Entwürfe, Skizzen, Dateien bleiben Eigentum der Designerin. Eine Herausgabe ist schriftlich zu vereinbaren und kostenpflichtig. Veränderungen sind nur mit Genehmigung erlaubt.

§ 11 Urheberrecht

Es gelten die Schutzrechte nach § 2 UrhG. Jede Nachahmung, Reproduktion oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

§ 12 Korrekturen & Reklamationen

Korrekturrecht endet 6 Monate nach Übergabe. Mehrfache Korrekturen gelten nicht als Mangel.

Mängelanzeige: innerhalb 14 Tagen schriftlich – bei verdeckten Mängeln nach Entdeckung.

Natürliche Materialabweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 13 Besondere Regelungen für Unternehmen

13.1 Prüf- und Rügepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen sofort zu prüfen. Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

13.2 Kein Widerrufsrecht

Der Vertragsabschluss ist für beide Seiten bindend. Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß Verbraucherrecht.

13.3 Datenschutz & Vertraulichkeit

VAN REHM® verpflichtet sich zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung.

§ 14 Design Retreats – Designreisen mit Co-Creation-Charakter

14.1 Leistungsumfang

Die Design Retreats sind mehrtägige, kuratierte Erlebnisreisen, bei denen die Auftraggeberin gemeinsam mit der Designerin (VAN REHM®) an der Konzeption eines maßgeschneiderten Kleidungsstücks mitwirkt.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Retreat und umfasst u. a.:

  • Persönliche Co-Creation-Experience mit Claudia van Rehm
  • Kulturelle Recherchereise und Einblicke in lokale Handwerkskunst
  • Auswahl und Beschaffung besonderer Materialien vor Ort
  • Entwicklung eines couture-inspirierten Einzelstücks
  • Maßanfertigung auf Basis vorab oder vor Ort genommener Maße
  • Digitales Reisetagebuch (Story, Bildmaterial)
  • Organisation von Unterkunft, Logistik & kulinarischem Rahmenprogramm

14.2 Preise & Zahlung

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und ist im Voraus zu entrichten. Gültige Preise je nach Retreat:

  • Design Escape (Europa – 5 Tage): 3.390 €
  • Cultural Voyage (Asien – 7 Tage): 6.260 €
  • Visionary Journey (Ozeanien – 10 Tage): 9.270 €

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht im Angebot anders ausgewiesen.

14.3 Zahlungsmodalitäten

  • 50 % Anzahlung bei Buchung
  • Restzahlung 30 Tage vor Reisebeginn
  • Rücktrittsbedingungen siehe § 14.5

14.4 Nicht enthaltene Leistungen

  • An- und Abreise zum/vom Retreat-Ort
  • Reiseversicherungen
  • Persönliche Ausgaben vor Ort
  • Individuelle Erweiterungen oder Zusatzdesigns (auf Wunsch gegen Aufpreis)

14.5 Rücktritt / Stornierung

  • Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich 15 % Bearbeitungsgebühr
  • Rücktritt bis 30 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises fällig
  • Rücktritt unter 30 Tagen: 100 % fällig
  • Eine Umbuchung auf eine andere Person ist nach schriftlicher Rücksprache möglich.

14.6 Höhere Gewalt und Reiseänderungen

Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, politische Instabilität) behält sich VAN REHM® vor, die Reise zu verschieben oder anzupassen. In diesem Fall wird gemeinsam mit der Auftraggeberin ein Ersatztermin oder -ort abgestimmt. Ein Anspruch auf Rückerstattung entfällt in diesen Fällen, sofern die Reise in angepasster Form durchgeführt werden kann.

14.7 Eigentum und Nutzungsrechte

Das im Rahmen des Retreats entstandene Design bleibt geistiges Eigentum von VAN REHM®. Die Auftraggeberin erhält das physische Einzelstück sowie ein privates Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung. Eine gewerbliche Nutzung bedarf einer separaten Vereinbarung.

§ 15 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern kein anderer gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Stand: 01. Juli 2025

Warenkorb

    Ihr Warenkorb ist leer.